Diese Regelungen gelten am 01. Januar 2024
Weiterleitung zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) unterstützt das gesamtgesellschaftliche Ziel, bundesweit bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung und -nutzung zu erreichen. Einem Fahrplan ähnlich gibt sie dem Stadt-/Gemeinderat vor, wie die Transformationsprozesse in den einzelnen Wohn- und Gewerbegebieten umgesetzt werden können. Heizungshandwerk, Schornsteinfeger, Innungen und Handwerkskammern stehen mit ihrem Know-how konstruktiv und fachkompetent für die Planungsprozesse in Städten und Gemeinden zur Verfügung.
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